ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Tischlerei & Möbelhandel KOVACS
( Stand Juli 2007)
- Geltungsbereich
Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen zu
den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch
Auftragserteilung
werden unsere AGB Vertragsbestandteil und vom Auftraggeber zur
Gänze anerkannt. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden
bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
- Angebote, Auftragsannahme
Eine Offerterstellung (reine Auspreisung angebotener Leistungen und
Waren) erfolgt unentgeltlich, die uns nicht zur Annahme des Auftrages
bzw. zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten
Leistungen verpflichten und sind nur dann verbindlich, wenn sie vom
Kunden schriftlich (mit Unterschrift) erteilt wird. Der Vertrag aus einer
Offerterstellung kommt erst mit der Unterschrift des Kundes zustande.
Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne und
Unterlagen ähnlicher Art bleiben auch im Falle einer Auftragserteilung
unser geistiges Eigentum. Sollte Pläne ausgehändigt werden, wird bei
Nichterteilung des Auftrages Euro 400,- inkl. 20 % Umsatzsteuer in
Rechnung gestellt.
Mit den angebotenen Preisen bleiben wir unseren Kunden 30 Tage ab
deren Bekanntgabe bzw. ab Anbotsannahme im Wort (ausgenommen
den Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen
der Preisbekanntgabe und der Lieferungsausführung mehr als zwei
Monate, so sind wir berechtigt, zwischenzeitig eingetretene
Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder
Materialpreiserhöhungen erfolgten, in Rechnung zu stellen.
III. Lieferung, Gefahrenübergang
Falls keine Zulieferung durch uns vereinbart ist und der Kunde die
Beförderung des bestellten Werkes an einen bestimmten Ort wünscht, hat
er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist
eine Beförderung mit Bahn, Post oder mit einem Frächter anzunehmen.
Wir haben durch Übergabe an den Transporteur unserer
Lieferverpflichtung entsprochen. Alle Gefahren, auch die des zufälligen
Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über.
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde
all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und rechtlichen
Voraussetzungen erfüllt hat. Eventuelle Maurer- oder
Elektroinstallationsarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste und Arbeiten
sonstiger Professionisten sind vom Kunden beizustellen,
wenn diese Arbeiten nicht ausdrücklich im Preis inkludiert sind. Ebenso ist
der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.
Erforderliche Zustimmungen Dritter, Anzeigen an Behörden und die
Einholung von behördlichen Bewilligungen hat der Kunde auf seine
Kosten zu veranlassen.
Von uns angegebene Liefertermine stellen nur Annäherungstermine dar.
Wird ein von uns schriftlich zugesagter Liefertermin um mehr als eine
Woche überschritten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist
von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach
Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
- Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die in
unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen,
ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Zugriffe Dritter
auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder
behördliche Verfügungen) sind uns sofort zu melden. Der Kunde hat alle
Maßnahmen zu ergreifen, um diese Zugriffe zu beseitigen. Er hat die
damit verbundenen Kosten zu tragen und uns diesbezüglich schad- und
klaglos zu halten. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige
rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne unsere vorherige
Zustimmung untersagt.
- Zahlungen
Zahlungen haben netto Kassa ohne Abzug zuzüglich gesondert
ausgewiesener Umsatzsteuer binnen acht Tagen nach Rechnungslegung zu
erfolgen. Bei Zahlung durch Wechsel, Scheck u.ä. wird unsere Forderung
erst mit der Einlösung und rechtswirksamen Gutschrift getilgt. Diskont- sowie
allfällige Inkassospesen trägt der Kunde.
1/3 der Auftragssumme sind bei der Auftragserteilung fällig. Eine allenfalls
zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Anzahlungstag zu laufen Der Rest
ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung.
Bei Zahlungsverzug, auch wenn er durch einen vom Kunden zu
verantwortenden Annahmeverzug verursacht wird, wird als Ersatz für die in
unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen ein Zinssatz von 5 % über
dem jeweils gültigen von der österreichischen Bundesregierung
verlautbartem Basiszinssatz berechnet.
Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Zahlungen an
unser Unternehmen aufzurechnen oder die Zahlungen aus sonstigen
Gründen zurückzubehalten.
- Gewährleistung, Haftung
Wir leisten für die von uns gelieferten Produkte lediglich Gewähr dafür, dass
diese die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten
Eigenschaften aufweisen, für darüber hinausgehende besondere
Eigenschaften, nur soweit schriftlich zugesagt. Geringfügige, durch die
Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maserung, Farben, Holz- und
Furnierbild, Strukturen u.ä.) sind vom Kunden zu tolerieren. Die
Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl gegenüber Kunden, die
Unternehmer sind, auf Verbesserung, Preisminderung oder gänzlichem oder
teilweisem Austausch durch mangelfreie Sachen. Bei Zulieferteilen
beschränkt sich unsere Gewährleistung gegenüber Kunden, die
Unternehmer sind, auf die Abtretung der uns gegen unsere Lieferanten
(Erzeuger) zustehenden Ansprüche. Es ist uns gestattet, Nachbesserungen
entweder an Ort und Stelle oder in unserer Werkstatt vorzunehmen. Eine
einseitige Rücksendung der Ware oder eine Verrechnung von Lagerkosten
ist nicht zulässig.
Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung auf ihre Mängelfreiheit zu
überprüfen. Feststellbare Mängel sind uns von Kunden, die Unternehmer
sind bei sonstigem Ausschluss binnen vierzehn Tagen ab Anlieferung
schriftlich mitzuteilen.
Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz
entstanden sind. Für Schäden, die auf erhöhte Raumfeuchtigkeit
zurückgehen, übernehmen wir keine Haftung. Die Haftung für
Mangelfolgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem
Produkthaftungsgesetz (BGBl 1988/99) idgF) abgeleitet werden könnten,
werden ausgeschlossen.
VII. Sonstiges
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung völkerrechtlicher
Kaufrechtsübereinkommen wird ausgeschlossen. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Gloggnitz
Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen. DIe unwirksame oder unzulässige Bestimmung ist
vielmehr durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende
zulässige Regelung zu ersetzen. Ist das vorliegende Geschäft auf Seiten des
Kunden ein Verbrauchergeschäft im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes, so gehen insoweit die zwingenden
Bestimmungen des Konsumentengesetzes vor.